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Aus der Kirche austreten ist keine einfache Angelegenheit. In der Regel
bedeutet es ein ernsthaftes und schonungsloses Hinterfragen der
eigenen Motive und Gründe der eigenen Mitgliedschaft. Dies kann
ernüchternd und sogar schmerzhaft sein. Es kann ernste Konsequenzen
vielfältiger Art bewirken. Es ist durchaus nicht angenehm begreifen
zu müssen, dass man die Kirche, ihre Lehren, das Netzwerk der
Mitglieder schlicht "braucht." Auf den Punkt gebracht:
Der Glaube an eine heilige Sache ist in
beträchtlichem Ausmaß Ersatz für verlorenes Selbstvertrauen. Je
weniger Vollkommenheit ein Mensch für seine Person in Anspruch
nehmen kann, desto eher ist er bereit, alle Vollkommenheit auf sein
Volk, seine Religion, seine Rasse oder seine heilige Sache zu
häufen. (S.25)
Die glühende Überzeugung, daß wir anderen gegenüber
eine heilige Verpflichtung hätten, ist häufig nur der rettende
Strohhalm für das versinkende Ich. ... Es kann keinen Zweifel geben,
daß wir sehr viel an Selbstachtung gewinnen, wenn wir ein
selbstloses gegen ein selbstsüchtiges Leben einhandeln. Die
Eitelkeit der Selbstlosen, selbst jener, die äußerste Demut üben,
ist grenzenlos.
Eines der mächtigsten Zugmittel einer Massenbewegung
ist das Angebot eines Ersatzes für individuelle Hoffnung.
(Eric Hoffer, Der Fanatiker. Eine Pathologie des Parteigängers,
Franfurt a. M., 1999, S.25f.)
Solltest Du "Der wahre Gläubige oder warum werden und
bleiben manche Menschen Mormonen?" noch nicht gelesen haben, dann ist es
jetzt spätestens Zeit dazu (Link).
Manche Mitglieder versuchen den "einfachen" Weg zu beschreiten: Einfach
nicht mehr zur Kirche gehen, die Sache auf sich beruhen lassen.
Diese Methode funktioniert nur bedingt. Sie verkennt, dass das
Mitglied weiter in den Kirchenbüchern und Statistiken geführt wird.
Bedeutet im Umkehrschluss: Du wirst bis an Dein Lebensende mal mehr,
mal weniger, Besuch von den "Heimlehrern" und/oder
"Besuchslehrerinnen" erhalten. Je nachdem wie "ernsthaft" die
jeweiligen Führungskräfte der örtlichen Gemeinde ihre Aufgaben
Gemeinde propagieren und konsequent vorantreiben. So kann es
passieren, dass man immer wieder die "netten" Besucher vor der
Haustür hat, selbstverständlich in aller Regel ohne Anmeldung. Hier
hilft nur der konsequente Austritt.
Den Austritt erklären
Schriftlich. Und nicht anders. Alles andere hat keine wirklichen
Konsequenzen und wird nicht ernst genommen. Dies bedeutet konkret:
- Setze einen Brief auf, adressiert an den
Bischof Deiner zuständigen Gemeinde (nach Möglichkeit an die
Privatadresse des Bischofs). Erkläre darin unmissverständlich
Deinen Austritt aus der Kirche, z.B. unter Erwähnung der "Löschung
Deines Namens aus den Unterlagen der Kirche." Es reicht nicht
aus (!) lediglich zu erklären, man möchte nicht mehr besucht werden.
Erwähne Deinen vollständigen Namen und Adresse, unterschreibe den
Brief handschriftlich. Wenn Du willst, so kannst Du Deine
persönlichen Gründe für den Austritt erwähnen, dies ist jedoch
nicht zwingend notwendig. Sehr wichtig: Setze eine realistische
Frist in der Du eine positive Reaktion (also "Vollzug") erwartest,
so z.B. 2-3 Monate (Kirchenmühlen mahlen langsam). Willst Du keine
persönlichen Kontakt mehr (Besuch, Telefon etc), so schreibe dies
deutlich in den Brief hinein. Sollte der Bischof oder andere es
trotzdem versuchen, verweise auf Deine Aufforderung. Manche
örtliche Funktionäre fühlen sich verpflichtet das Mitglied wieder
in die Reihen "einzugliedern." Erst wenn er feststellt, dass der
Austritt dem Antragsteller nicht "ausgeredet" werden kann (engl. dissuade, so die Auforderung an den örtlichen Führer laut dem
offiziellen "Handbuch Allgemeine Anweisungen"), wird er reagieren,
soll heißen, den Verwaltungsakt vollenden. Er gibt die
Austrittserklärung zur weiteren Bearbeitung an die
Pfahlpräsidentschaft weiter. Die Reaktion ist abhängig von der
Persönlichkeit und Erfahrung des Bischofs. Von strikter, korrekter
Abwicklung, bis hin zum primitivsten Manipulationsversuch, ist
alles drin. Deshalb gilt: Deutlich und hart bleiben. Lass Dich
nicht manipulieren oder einschüchtern.
- Willst Du einen persönlichen Kontakt, so ist
nichts dagegen einzuwenden. Mache einen Termin mit dem Bischof
aus. Deinen Austritt musst Du jedoch trotzdem schriftliche
erklären, übergebe ihm also den Brief zu Beginn des Gesprächs. Die
oben genannte Frist beginnt mit Ende des Gesprächs.
- Achtung: Der Austritt muss stets
schriftlich erklärt werden! Genauer gesagt: Du kannst
eigentlich nicht aus der Kirche austreten. Die Kirche bestätigt
lediglich Deinen "Ausschluss," also das "Erlöschen Deiner
Mitgliedschaft." Der Bischof wird Dir eine Bestätigung zuschicken.
In aller Regel mit Hinweisen, dass Du einen schwerwiegenden
Schritt vollziehst, Deinem "Taufbündnis" oder "ewigen Bündnissen"
verlustig gehst. Ein letzter Manipulationsversuch. Es wird Dir
erklärt, dass Du 30 Tage Zeit hast, Dein Gesuch zu widerrufen.
Diese Frist lässt Du schlicht ohne Reaktion verstreichen. Der Fall
ist erledigt.
- Bei Ehepaaren muss jeder benannt werden,
beide müssen unterschreiben, es reicht jedoch ein Gesuch.
- Kinder müssen ebenfalls benannt werden, hier
reicht die Willenserklärung der Eltern aus.
- Minderjährige (zwischen 8 und 18 Jahren, wo
z.B. die Eltern Mitglieder bleiben) verfahren wie oben
beschrieben, unterschreiben jedoch das Gesuch selbst. Außerdem
müssen die Erziehungsberechtigten mit unterschreiben.
- Verstreicht die gesetzte Frist ohne
Reaktion: Sofort reagieren! Das erste Schreiben kopieren, eine
kurze Ergänzung hinzufügen mit erneuter Fristsetzung, diesmal 6
Wochen (!) und an die "Bearbeitung" erinnern, ruhig auch mit dem
Hinweis, der Bischof möge sich geflissentlich an seine eigenen
offiziellen "Richtlinien des Kirchenhandbuchs, Kapitel 14,
Mitgliedsscheine und Berichtswesen", halten. Zum Schluss mit der
Beauftragung eines Anwalts drohen (wirkt immer wieder Wunder). Als
Einschreiben schicken.
- Gelegentlich werden manche Führungskräfte
versuchen ein "Bischofs- oder Disziplinargericht" einzuberufen. Ob
Du daran teilnehmen willst ist Dir selbst überlassen. Wenn nicht,
bestehe auf die obigen Schritte: Durchziehen!
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Gibt
es überhaupt keine oder sehr schleppende Reaktion, so
schalte man, wie oben beschrieben, einen Anwalt ein. Eine weitere,
recht wirksame Methode ist es, einfach in der zuständigen
Kirchenverwaltung anzurufen (Friedrichsdorf, bei Frankfurt am
Main, Unterlagenstelle). Rufnummer: 0 61 72 - 49 27 56. Hier kann
Dampf gemacht werden oder abgefragt werden, ob der Austritt
tatsächlich "vollzogen" worden ist.
Deinen Austritt bei den Ämtern erklären
In Deutschland ist die Kirche in den
Berlin und Hessen eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts. Nicht in Gesamtdeutschland wie manche Mormonen gelegentlich
meinen. Es reicht daher aus, eine Austrittserklärung beim
zuständigen Amtsgericht abzugeben. Das Austrittsgesuch wird vom Amt
der zuständigen Stelle zugestellt. In den anderen Bundesländern
besteht kein Anspruch auf diese Vorgehensweise, da die Kirche hier
keinen öffentlich-rechtlichen Status hat. Es ist bekannt, dass es
trotzdem gelegentlich klappt. In den anderen Bundesländern ist
jeweils ebenfalls das Amtsgericht, in manchen Fällen auch das
Standesamt zuständig.
In Österreich ist die Kirche eine staatlich anerkannte
Religionsgemeinschaft. Daher kann jedes Mitglied seinen Austritt
über die staatlichen Stellen beantragen. Es muss lediglich eine
Austrittserklärung beim Magistrat gestellt werden.
In der Schweiz muss das oben beschriebene
"Kirchenprozedere" eingehalten werden, da die Kirche keine besondere
Anerkennung oder Stellung genießt.
Und denke daran, zunächst ist irrelevant ob es ein Leben nach
dem Tode o. ä. gibt. Denn zunächst gibt es mit Sicherheit ein Leben
nach der Kirche.
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