Wie aus der Kirche austreten?

 

Aus der Kirche austreten ist keine einfache Angelegenheit. In der Regel bedeutet es ein ernsthaftes und schonungsloses Hinterfragen der eigenen Motive und Gründe der eigenen Mitgliedschaft. Dies kann ernüchternd und sogar schmerzhaft sein. Es kann ernste Konsequenzen vielfältiger Art bewirken. Es ist durchaus nicht angenehm begreifen zu müssen, dass man die Kirche, ihre Lehren, das Netzwerk der Mitglieder schlicht "braucht." Auf den Punkt gebracht:

Der Glaube an eine heilige Sache ist in beträchtlichem Ausmaß Ersatz für verlorenes Selbstvertrauen. Je weniger Vollkommenheit ein Mensch für seine Person in Anspruch nehmen kann, desto eher ist er bereit, alle Vollkommenheit auf sein Volk, seine Religion, seine Rasse oder seine heilige Sache zu häufen. (S.25)

Die glühende Überzeugung, daß wir anderen gegenüber eine heilige Verpflichtung hätten, ist häufig nur der rettende Strohhalm für das versinkende Ich. ... Es kann keinen Zweifel geben, daß wir sehr viel an Selbstachtung gewinnen, wenn wir ein selbstloses gegen ein selbstsüchtiges Leben einhandeln. Die Eitelkeit der Selbstlosen, selbst jener, die äußerste Demut üben, ist grenzenlos.

Eines der mächtigsten Zugmittel einer Massenbewegung ist das Angebot eines Ersatzes für individuelle Hoffnung. (Eric Hoffer, Der Fanatiker. Eine Pathologie des Parteigängers, Franfurt a. M., 1999, S.25f.)

Solltest Du  "Der wahre Gläubige oder warum werden und bleiben manche Menschen Mormonen?" noch nicht gelesen haben, dann ist es jetzt spätestens Zeit dazu (Link). Manche Mitglieder versuchen den "einfachen" Weg zu beschreiten: Einfach nicht mehr zur Kirche gehen, die Sache auf sich beruhen lassen. Diese Methode funktioniert nur bedingt. Sie verkennt, dass das Mitglied weiter in den Kirchenbüchern und Statistiken geführt wird. Bedeutet im Umkehrschluss: Du wirst bis an Dein Lebensende mal mehr, mal weniger, Besuch von den "Heimlehrern" und/oder "Besuchslehrerinnen" erhalten. Je nachdem wie "ernsthaft" die jeweiligen Führungskräfte der örtlichen Gemeinde ihre Aufgaben Gemeinde propagieren und konsequent vorantreiben. So kann es passieren, dass man immer wieder die "netten" Besucher vor der Haustür hat, selbstverständlich in aller Regel ohne Anmeldung. Hier hilft nur der konsequente Austritt.

Den Austritt erklären

Schriftlich. Und nicht anders. Alles andere hat keine wirklichen Konsequenzen und wird nicht ernst genommen. Dies bedeutet konkret:

  • Setze einen Brief auf, adressiert an den Bischof Deiner zuständigen Gemeinde (nach Möglichkeit an die Privatadresse des Bischofs). Erkläre darin unmissverständlich Deinen Austritt aus der Kirche, z.B. unter Erwähnung der "Löschung Deines Namens aus den Unterlagen der Kirche." Es reicht nicht aus (!) lediglich zu erklären, man möchte nicht mehr besucht werden. Erwähne Deinen vollständigen Namen und Adresse, unterschreibe den Brief handschriftlich. Wenn Du willst, so kannst Du Deine persönlichen Gründe für den Austritt erwähnen, dies ist jedoch nicht zwingend notwendig. Sehr wichtig: Setze eine realistische Frist in der Du eine positive Reaktion (also "Vollzug") erwartest, so z.B. 2-3 Monate (Kirchenmühlen mahlen langsam). Willst Du keine persönlichen Kontakt mehr (Besuch, Telefon etc), so schreibe dies deutlich in den Brief hinein. Sollte der Bischof oder andere es trotzdem versuchen, verweise auf Deine Aufforderung. Manche örtliche Funktionäre fühlen sich verpflichtet das Mitglied wieder in die Reihen "einzugliedern." Erst wenn er feststellt, dass der Austritt dem Antragsteller nicht "ausgeredet" werden kann (engl. dissuade, so die Auforderung an den örtlichen Führer laut dem offiziellen "Handbuch Allgemeine Anweisungen"), wird er reagieren, soll heißen, den Verwaltungsakt vollenden. Er gibt die Austrittserklärung zur weiteren Bearbeitung an die Pfahlpräsidentschaft weiter. Die Reaktion ist abhängig von der Persönlichkeit und Erfahrung des Bischofs. Von strikter, korrekter Abwicklung, bis hin zum primitivsten Manipulationsversuch, ist alles drin. Deshalb gilt: Deutlich und hart bleiben. Lass Dich nicht manipulieren oder einschüchtern.
  • Willst Du einen persönlichen Kontakt, so ist nichts dagegen einzuwenden. Mache einen Termin mit dem Bischof aus. Deinen Austritt musst Du jedoch trotzdem schriftliche erklären, übergebe ihm also den Brief zu Beginn des Gesprächs. Die oben genannte Frist beginnt mit Ende des Gesprächs.
  • Achtung: Der Austritt muss stets schriftlich erklärt werden! Genauer gesagt: Du kannst eigentlich nicht aus der Kirche austreten. Die Kirche bestätigt lediglich Deinen "Ausschluss," also das "Erlöschen Deiner Mitgliedschaft." Der Bischof wird Dir eine Bestätigung zuschicken. In aller Regel mit Hinweisen, dass Du einen schwerwiegenden Schritt vollziehst, Deinem "Taufbündnis" oder "ewigen Bündnissen" verlustig gehst. Ein letzter Manipulationsversuch. Es wird Dir erklärt, dass Du 30 Tage Zeit hast, Dein Gesuch zu widerrufen. Diese Frist lässt Du schlicht ohne Reaktion verstreichen. Der Fall ist erledigt.
  • Bei Ehepaaren muss jeder benannt werden, beide müssen unterschreiben, es reicht jedoch ein Gesuch.
  • Kinder müssen ebenfalls benannt werden, hier reicht die Willenserklärung der Eltern aus.
  • Minderjährige (zwischen 8 und 18 Jahren, wo z.B. die Eltern Mitglieder bleiben) verfahren wie oben beschrieben, unterschreiben jedoch das Gesuch selbst. Außerdem müssen die Erziehungsberechtigten mit unterschreiben.
  • Verstreicht die gesetzte Frist ohne Reaktion: Sofort reagieren! Das erste Schreiben kopieren, eine kurze Ergänzung hinzufügen mit erneuter Fristsetzung, diesmal 6 Wochen (!) und an die "Bearbeitung" erinnern, ruhig auch mit dem Hinweis, der Bischof möge sich geflissentlich an seine eigenen offiziellen "Richtlinien des Kirchenhandbuchs, Kapitel 14, Mitgliedsscheine und Berichtswesen", halten. Zum Schluss mit der Beauftragung eines Anwalts drohen (wirkt immer wieder Wunder). Als Einschreiben schicken.
  • Gelegentlich werden manche Führungskräfte versuchen ein "Bischofs- oder Disziplinargericht" einzuberufen. Ob Du daran teilnehmen willst ist Dir selbst überlassen. Wenn nicht, bestehe auf die obigen Schritte: Durchziehen!
  • Gibt es überhaupt keine oder sehr schleppende Reaktion, so schalte man, wie oben beschrieben, einen Anwalt ein. Eine weitere, recht wirksame Methode ist es, einfach in der zuständigen Kirchenverwaltung anzurufen (Friedrichsdorf, bei Frankfurt am Main, Unterlagenstelle). Rufnummer: 0 61 72 -  49 27 56. Hier kann Dampf gemacht werden oder abgefragt werden, ob der Austritt tatsächlich "vollzogen" worden ist.

Deinen Austritt bei den Ämtern erklären

In Deutschland ist die Kirche in den Berlin und Hessen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Nicht in Gesamtdeutschland wie manche Mormonen gelegentlich meinen. Es reicht daher aus, eine Austrittserklärung beim zuständigen Amtsgericht abzugeben. Das Austrittsgesuch wird vom Amt der zuständigen Stelle zugestellt. In den anderen Bundesländern besteht kein Anspruch auf diese Vorgehensweise, da die Kirche hier keinen öffentlich-rechtlichen Status hat. Es ist bekannt, dass es trotzdem gelegentlich klappt. In den anderen Bundesländern ist jeweils ebenfalls das Amtsgericht, in manchen Fällen auch das Standesamt zuständig.

In Österreich ist die Kirche eine staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft. Daher kann jedes Mitglied seinen Austritt über die staatlichen Stellen beantragen. Es muss lediglich eine Austrittserklärung beim Magistrat gestellt werden.

In der Schweiz muss das oben beschriebene "Kirchenprozedere" eingehalten werden, da die Kirche keine besondere Anerkennung oder Stellung genießt.

Und denke daran, zunächst ist irrelevant ob es ein Leben nach dem Tode o. ä. gibt. Denn zunächst gibt es mit Sicherheit ein Leben nach der Kirche.

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